PROPAGANDA - gone wrong

3 months ago
3

Dies ist eine Clip-Schnipsel-Collage von völlig aus dem Kontext gerissenen Medienbeiträgen, welche hier - wider ihrer ursprünglich intendierten Aussage - für Satirezwecke in Form einer Mockumentary zusammengeschnitten wurden.

Bei einer Parodie handelt es sich rechtlich um eine freie Benutzung nach § 24 UrhG. Nach dessen Absatz 1 gilt eine Parodie als selbständiges Werk, für dessen Veröffentlichung und Verwertung keine Zustimmung des Urhebers*derUrheberin des benutzten Werkes nötig ist.
Eine „freie Benutzung“ liegt vor, wenn sich das neue Werk humorvoll, komisch, satirisch oder sogar verspottend mit dem alten Werk auseinandersetzt
Der Stil des Originals darf in einer Parodie ausnahmsweise übernommen werden, aber der Inhalt darf
nicht der gleiche sein, sondern muss eine komische/satirische Auseinandersetzung mit dem Original
aufweisen.
Bei einer Parodie handelt es sich rechtlich um eine freie Benutzung nach § 24 UrhG. Nach dessen Absatz 1 gilt eine Parodie als selbständiges Werk, für dessen Veröffentlichung und Verwertung keine Zustimmung des Urhebers*derUrheberin des benutzten Werkes nötig ist.

Loading comments...